Am 9. Dezember besuchte die Polizei die Feuerwehr Urbach und erläuterte die Rechtslage bei Feuerwehreinsätzen im Straßenverkehr. In dem äußerst kurzweiligen Unterricht erklärten die Polizeibeamten Österle und Paulik den anwesenden Feuerwehrkameraden, sowie einigen Kameraden des DRK Urbach die Rechtslage insbesondere bei der Fahrt mit dem Privat-PKW von zu Hause zum Feuerwehrhaus. Für verschiedene Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), darunter auch die Feuerwehr, gelten ab der Alarmierung die sogenannten Sonder- und Wegerechte. Diese befreien die BOS von der Straßenverkehrsordnung teilweise oder ganz. Zu diesem Thema kommen immer wieder Fragen auf welche die beiden Polizeibeamten einfach und deutlich beantworten konnten. Ein weiteres großes Thema war die Einsatzfahrt mit Sondersignal und die Beanspruchung der Sonder- und Wegerechte mit dem Feuerwehrfahrzeug. Das an sich trockene Thema „Rechtsgrundlage“ wurde an diesem Abend sehr anschaulich und praxisnah von der Polizei vermittelt und Kommandant Hurlebaus bedankte sich im Namen der Feuerwehr Urbach bei den beiden Polizeibeamten für diesen sehr informativen Unterrichtsabend.
Festzuhalten bleibt: auf der Fahrt zum Gerätehaus mit dem Privat-PKW hält man sich an die Straßenverkehrsordnung, da man für andere Verkehrsteilnehmer nicht als Feuerwehr erkennbar ist! Bei der Einsatzfahrt mit dem Feuerwehrauto dürfen die Sonder- und Wegerechte nur unter gebührender Vorsicht und mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn in Anspruch genommen werden!